Offener Pool
Alle beim Aufruf verfügbaren Karten, Kartenstufen und Bestandszahlen werden vor der Bestellung gezeigt.
Diese Seite beschreibt das technische Zielmodell. Sie ist keine behördliche oder anwaltliche Freigabe.
Alle beim Aufruf verfügbaren Karten, Kartenstufen und Bestandszahlen werden vor der Bestellung gezeigt.
Prozentwerte sind die tatsächlichen Chancen aus dem Restbestand. Die serverseitige Ziehung ist gleichverteilt und nicht personalisiert.
Seed-Hash beim Bestellstart; Seed, Pool-Hash, Poolgröße und Index nach dem Reveal. So bleibt der Demo-Zug nachprüfbar.
Gezogene Karte behalten und versenden oder ein konkret angezeigtes Demo-Angebot unmittelbar annehmen.
Der Produktionscheckout bleibt gesperrt, bis alle Rechtstexte veröffentlicht, ohne Platzhalter und mit externer Freigabereferenz versehen sind. Zusätzlich muss jedes Einzelstück den vollständigen Kartenpass besitzen.
Das Zielmodell kombiniert Entgelt, Zufall und unterschiedlich werthaltige physische Karten. Der direkte Rückverkauf ist Teil der Gesamtprüfung – technische Fairness ist keine Erlaubnis.
§ 3 GlüStV ↗︎Tatsächliche Chancen, Preisbedingungen, Risiken und das Fehlen einer Garantie müssen klar und rechtzeitig erklärt werden. Sofortverkauf darf nicht als Gewinn- oder Verlustschutz erscheinen.
§§ 5, 5a UWG ↗︎Mögliche Karten, Chancen, Gesamtpreis und weitere wesentliche Merkmale müssen unmittelbar vor dem Bestellbutton klar sein; der Button muss die Zahlungspflicht eindeutig benennen.
§ 312j BGB ↗︎Leicht erreichbare elektronische Widerrufsfunktion mit Bestätigungsschritt und Eingangsbestätigung. Sie bleibt von Sofortverkauf und freiwilligem späterem Ankauf getrennt.
§ 356a BGB ↗︎Elektronischer Geschäftsverkehr muss – soweit anwendbar – wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein.
BFSGV ↗︎Die endgültige Einordnung hängt von tatsächlichem Betrieb, Betreiber, Lieferkette, Werbung und Vertragsdurchführung ab. Vor Echtgeldstart ist die schriftliche Prüfung einer deutschen Fachkanzlei erforderlich.